Was tun bei Bagatellkündigungen?

Der Konstanzer Maultaschenfall ist ein mittlerweile bundesweit bekannter Skandal. Der Rechtsstreit ist noch nicht endgültig entschieden. Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie sich verhalten sollen, wenn es ihnen ähnlich ergeht. Der DGB will darüber informieren.

Wir erinnern uns: Im Herbst des letzten Jahres wurde die Öffentlichkeit durch eine Reihe von Kündigungen aufgeschreckt, denen angebliche Diebstähle von Beschäftigten im Betrieb zugrunde lagen. Eine Quittung über Pfandgut, einige übrig gebliebene mitgenommene Maultaschen, eine Rolle Toiletten­papier beendeten teilweise langjährige Beschäftigungsverhält­nisse. Von Gewerkschaften wurde der Verdacht geäußert, dass es sich um vorgeschobene Gründe und damit um eine um sich greifende Methode zur Unterlaufung des Kündigungsschutzes handele. Es ist nachvollziehbar, dass sich in den Betrieben Angst breit machte. Wie ist die Sachlage?

Der DGB-Ortsverband Singen möchte mit einer Informations­veranstaltung über die Rechtslage und die Rechtssprechung informieren. Mit Karl-Heinz Schierle, dem Regionalleiter Baden Württemberg der DGB-Rechtsschutz GmbH, ist hierzu ein kom­petenter Fachmann als Referent angekündigt. Darüber hinaus soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über Handlungsmög­lichkeiten in den Betrieben auszutauschen.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 27.01.2010, 18:00 Uhr im Gewerkschaftshaus in Singen, Schwarzwaldstr. 30, statt.

AKTUELLER HINWEIS: DER REFERENT IST ERKRANKT UND DIE VERANSTALTUNG WIRD DESWEGEN VERSCHOBEN !!!!!!

Autor: Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Südwürttemberg