Der Staatsanwalt und das Massaker von Sant’Anna di Stazzema
Überprüft und für gut befunden hat der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) im Oktober die zwei Wochen zuvor von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler verfügte Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ wegen Beteiligung am Massaker im toskanischen Dorf Sant’Anna di Stazzema. Hätte diese Entscheidung Bestand, wäre die Aufarbeitung eines der größten und grausamsten Massaker, das deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg verübt haben, in Deutschland gescheitert
Damit bleibt Stickelberger seiner Linie treu, sich vorbehaltlos hinter seinen umstrittenen Chefermittler Bernhard Häußler zu stellen. Erst vor kurzem hat er dessen – auch wegen des Verschleppens des Falles Sant’Anna di Stazzema – in einer Petition geforderte Ablösung abgelehnt. Dabei hätte es sehr viele gute Gründe gegeben, die Einstellungsverfügung einer exakteren Prüfung zu unterziehen.
Dass die Recherchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg „umfangreich“ und „äußerst aufwändig“ geführt wurden, kann wirklich nicht bezweifelt werden. Ob die Richtungen, in die sie gingen, aber wirklich in jedem Fall sachdienlich waren, hätte in Frage gestellt werden sollen. Gerade die Länge des bereits im Jahr 2002 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens hat immer wieder zu kritischen Nachfragen geführt und den Verdacht entstehen lassen, man setze in Stuttgart auf eine rein ‚biologische Lösung’: Schließlich sind seit Aufnahme der Ermittlungen bereits mehrere der hochbetagten Beschuldigten gestorben.
Massaker an Frauen und Kindern als Kollateralschaden?
Da eine weitere Verschleppung nun wohl nicht mehr länger möglich erschien, präsentierte uns die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer Presseerklärung zur Einstellung des Verfahrens am 1.10.2012 als wenig befriedigendes Ergebnis, das Massaker an mindestens 560 Frauen, Kindern und alten Menschen könne auch als Kollateralschaden im Rahmen der Partisanenbekämpfung zu werten sein: „Für die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, war maßgebend, dass sich der Nachweis, bei dem Massaker habe es sich um eine von vorneherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt, nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit führen lässt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer zum Zweck der Verschleppung nach Deutschland war und die Erschießung der Zivilbevölkerung erst befohlen wurde, als klar war, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte.“
Geplante Ermordung von Zivilisten (etwa aus Abschreckungsgründen oder im Zuge einer Strategie der verbrannten Erde) oder aus dem Ruder gelaufene Aktion im Rahmen der gezielten Bandenbekämpfung? Hierin liegt der Unterschied im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der noch lebenden Beschuldigten.
Schuldig vor italienischem Gericht
Das Militärgericht La Spezia sah die Dinge anders als die Staatsanwaltschaft Stuttgart, sprach am 22.06.2005 zehn der im vorliegenden Fall Beschuldigten in Abwesenheit schuldig und verurteilte sie jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Es verwarf damit auch die von der Verteidigung vorgebrachte These der womöglich eskalierten, aber legitimen Partisanenbekämpfung. Das Gericht betonte, dass den Deutschen bereits seit dem 9. August 1944 – also 3 Tage vor der Tat – bekannt gewesen sei, dass sich die Partisanen nach Osten zurückgezogen hatten und sich in der Gegend von Sant’Anna di Stazzema ausschließlich Zivilisten aufhielten.
Eine Auffassung, der sich sicher auch einige mit der Thematik vertraute Historiker anschliessen würden – hätte man sie in einem ordentlichen Gerichtsverfahren angehört. Zumindest die von der Staatsanwaltschaft veröffentlichte Mitteilung zur Einstellungsverfügung liest sich jedoch, als hätte die Behörde nicht nur den ihr zustehenden Part der Ermittlungsarbeit übernommen, sondern sich darüber hinaus Sachverständigenkompetenz angemaßt – und dann auch noch gleich die Rolle des Gerichts eingenommen.
Erbe der furchtbaren Juristen?
Da nun gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt wird, hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft als nächsthöhere Instanz die Aufgabe zu überprüfen, ob die Sichtung der gesamten Ermittlungsunterlagen den Schluss zulässt, dass im Zuge der 10 Jahre andauernden Ermittlungen wirklich alles unternommen wurde, um den Tathergang aufzuklären. Dazu gehört hoffentlich auch die Prüfung, ob die durch die Staatsanwaltschaft vorgenommene historische Einordnung des Massakers nicht bloße Spekulation ist. Die einzig und allein dem Zweck dienen dürfte, eine Anklage zu verhindern.
Damit wird der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft die vermutlich letzte Chance für den Nachweis geboten, dass sich auch in Baden-Württemberg der Umgang mit NS-Verbrechen verändert hat. Sie sollte sie nutzen. Um den Verdacht auszuräumen, dass der Geist der die Nachkriegszeit dominierenden furchtbaren Juristen unser Rechtssystem auch heute noch beherrscht. Fatal genug, dass sie unsere Gesetzgebung noch bis Ende der 1960er-Jahre prägten und damit den meisten NS-Verbrechern ermöglichten, völlig straffrei weiter zu leben.
Gelegenheit dazu wird sie bekommen. Die Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke hat bereits angekündigt, im Namen ihres Mandaten Enrico Pieri Beschwerde einzulegen, um die Anklage zu erzwingen. Enrico Pieri war zum Zeitpunkt der Tat 10 Jahre alt und hat durch das Massaker am 12. August 1944 in Sant’Anna di Stazzema 25 Familienmitglieder verloren.
Wie Lidice, wie Oradour, wie Marzabotto … Sant’Anna di Stazzema
Wer von La Spezia auf der Autobahn A12 nach Süden in die Toskana fährt, passiert kurz hinter Massa ein Hinweisschild, das in Richtung Sant’Anna di Stazzema weist. Die großflächige Grafik ist ganz schlicht mit „L’Eccidio“ untertitelt (s.Foto). Nur 15 Kilometer abseits der Autobahn liegt auf 600 Metern Höhe am Südrand der apuanischen Alpen dieses Bergdorf, das am 12. August 1944 Schauplatz eines der größten und grausamsten Massaker (italienisch: eccidio) wurde, das deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg verübten und dem mindestens 560 wehrlose Frauen, Kinder und alte Menschen zum Opfer fielen. Damals hatte Sant’Anna circa 400 Einwohner. Darüber hinaus befand sich im Dorf eine große Anzahl von Menschen aus dem nahen Küstenbereich, nachdem dieser auf Anordnung der Deutschen hatte geräumt werden müssen. Sie waren vorübergehend bei Familien und in Behelfsunterkünften untergekommen und wähnten sich nun in Sicherheit.
Am frühen Morgen des 12. August 1944 erreichten Einheiten der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ Sant’Anna di Stazzema. Als sie Stunden später das Dorf wieder verließen, lagen mehrere hundert Menschen tot auf dem Kirchplatz und in den Trümmern ihrer Häuser – erschossen, verstümmelt, verbrannt. Darunter über 100 Kinder.
Was zwischenzeitlich passiert war, berichten Zeitzeugen in ihren eigenen Worten:
Milena Bernabò (damals 16 Jahre):
„Sie haben alle Tiere, die in den Ställen waren, herausgeholt und dann haben sie uns dort hineingeführt. Wir mussten uns da mit Gewalt hineinzwängen, diese Ställe waren ganz voll von Menschen. Sie haben schließlich alle eingesperrt. Sie haben begonnen, die Erschießung vorzubereiten, sie haben die Tür des Stallgebäudes geöffnet und haben zu schießen begonnen – was das Zeug hielt. Die Leute schrien, weinten, versteckten sich. Auch meine Schwester ist hinausgerannt, und dann haben sie sie draußen erschossen. Dann haben sie Holzbündel hereingeworfen und Feuer gelegt. Die Menschen begannen zu brennen und auch die Tür vom Stall, in dem wir waren, sodass wir nicht mehr heraus konnten.“
Milena hat überlebt, konnte sich unerkannt durch eine Luke ins Obergeschoss retten.
Enrico Pieri (damals 10 Jahre):
„Die Deutschen kamen das Wäldchen herunter und betraten unsere Küche. Sie haben uns schroff aufgefordert, nach draußen zu gehen und uns zusammen mit der Familie Pierotti Richtung Kirchplatz geführt. Kaum waren wir 50 Meter gegangen, haben sie uns befohlen, wieder umzukehren und uns in die Küche der Familie Pierotti gebracht, Leuten aus Pietrasanta, die im Haus meiner Großmutter mütterlicherseits evakuiert waren. Wir Kinder gingen vorneweg. Kaum waren wir in der Küche, sind die Männer hereingekommen und haben sich wie Schilde vor uns gestellt. Die Deutschen begannen zu schießen und haben immer weiter geschossen. Inzwischen hatte mich eine der Schwestern Pierotti, Grazia, gerufen, da wir ja vorweg gegangen waren, und mich in einen kleinen Verschlag unter der Treppe geholt. Sie haben weiter mit der Pistole geschossen und haben Handgranaten geworfen, und wir haben uns in diesen kleinen Verschlag gerettet. Dann haben sie Feuer ams Haus gelegt, aber zum Glück hat es nicht gebrannt. Ohne diese zwei Zufälle wäre ich heute nicht hier. Wenn das Haus brannte, verbrannte man bei lebendigem Leib. Nach einiger Zeit konnten wir wegen des Rauchs im Haus nicht mehr atmen. Wir haben das Haus nach zehn Minuten, einer Viertelstunde, genau weiß ich das nicht mehr, verlassen, und wir haben uns in einem Bohnenfeld ganz in der Nähe des Hauses versteckt und sind dort einige Stunden bis zum Nachmittag geblieben. Dann sind wir wieder in die Küche gegangen, um zu sehen, ob dort noch etwas war. Und wir sahen, dass alle tot waren.“
Am Ort des Massakers entstand der Parco Nazionale della Pace
Die Liste der während der deutschen Besatzung Norditaliens von Wehrmacht und SS begangenen Massaker an der Zivilbevölkerung ist lang. Insgesamt etwa 10.000 Zivilisten, darunter viele Kinder, wurden zwischen September 1943 und April 1945 während sogenannter ‚Sühnemaßnahmen‘ umgebracht.
Die ersten dieser Kriegsverbrechen wurden begangen, als Generalfeldmarschall Rommel noch Oberbefehlshaber in Norditalien war. Seinem Nachfolger Albert Kesselring ist das Gedicht gewidmet, das sich an der Außenwand des Museo Storico della Resistenza Toscana im alten Schulhaus von Sant’Anna di Stazzema befindet. Verfasst hat es Piero Calamandrei, Professor für Zivilprozessrecht, als Reaktion auf Kesselrings menschenverachtende Aussage von 1952, die Italiener täten gut daran, ihm für sein Verhalten in der Zeit, in der er den Oberbefehl auf dem italienischen Kriegsschauplatz innehatte, ein Denkmal zu errichten.
Stattdessen haben die Italiener Sant’Anna di Stazzema zu einer nationalen Gedenkstätte gemacht: Zunächst wurde 1948 auf dem Col di Cava gleich oberhalb des Dorfes das 12 Meter hohe Ossario errichtet. Dessen Sockel birgt die Überreste der Opfer des Massakers vom 12. August 1944. Auf der Tafel an der Rückseite des Denkmals sind die Namen der Toten verewigt, die identifiziert werden konnten.
In den 1980er-Jahren wurde im alten Schulhaus ein erstes kleines Museum errichtet – dank der unermüdlichen Arbeit von Enio Mancini, der das Massaker als damals Siebenjähriger überlebte. Das Museum wurde 1991 in regionaler Verantwortung übernommen, beherbergt heute das ganzjährig geöffnete Museo Storico della Resistenza Toscana und dokumentiert sehr anschaulich die Geschehnisse des 12. August 1944. Im Dezember 2000 wurde die bereits in den 1980er-Jahren entwickelte Idee realisiert, das gesamte Dorf als ‚Parco Nazionale della Pace’ auszuweisen.
… aber die juristische Aufarbeitung in Deutschland fehlt noch immer
Was aber immer noch fehlt, ist die juristische Aufarbeitung des Massakers in Deutschland. Nach der jahrelangen Verschleppung der Ermittlungen muss den Angehörigen der Opfer die Erklärung von Minister Stickelberger wie der blanke Hohn erscheinen: Anstatt darauf hinzuweisen, dass es rechtswidrig sei, ein Verfahren ohne Verurteilungswahrscheinlichkeit zu eröffnen, nur „um damit den Opfern und ihren Angehörigen Genüge zu tun“, hätte er die Einseitigkeit der vorgenommenen Ermittlungen erkennen müssen, die eben diese Verurteilungswahrscheinlichkeit minimiert haben.
Autorin: Sabine Bade/www.facebook.com/PartisanenpfadeImPiemont
Links:
Pressemitteilung zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Pressemitteilung zur Prüfung der Einstellungsverfügung durch den Justizminister
Enrico Pieri, einer der wenigen Überlebenden des Massakers in Sant’Anna di Stazzema, kommt am Montag nach Konstanz.
Er berichtet am 19. Mai, 19.30 bis 21 Uhr, im Kulturzentrum am Münster (Wolkensteinsaal) im Gespräch mit Jürgen Weber über sein Leben und die Geschichte seines Dorfes, das am 12. August 1944 Schauplatz eines der größten und grausamsten Massaker wurde, das deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg verübten und dem mindestens 560 wehrlose Frauen, Kinder und alte Menschen zum Opfer fielen: „Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema – ein ungesühntes Verbrechen“.
Veranstalter sind die Initiative Stolpersteine für Konstanz, VVN-BdA Kreisvereinigung Konstanz, Friedensinitiative Konstanz, Kulturbüro Konstanz, Volkshochschule Konstanz-Singen.
Zum Besuch von Joachim Gauck in Sant’Anna di Stazzema:
Ich war sehr erstaunt über die große Hochachtung, die landauf landab der Rede des deutschen Bundespräsidenten am Ort des Massakers gezollt wurde.
Interessant dazu das viel differenziertere Interview, das Radio Dreyeckland mit Matthias Durchfeld, Historiker am Istoreco, dem Institut für Geschichte des Widerstands und Zeitgeschichte in Reggio Emilia, geführt hat.
„Joachim Gauck in Sant‘ Anna di Stazzema: Nebelkerzen auf den deutschen Umgang mit NS-Massakern“
(https://rdl.de/node/2962)
Joachim Gauck fliegt am Wochenende nach Sant’Anna di Stazzema. Er wird dabei auch mit Enrico Pieri sprechen, einem der Überlebenden eines SS-Massakers von 1944 in der Toskana. Die Italiener wollen Gauck auch auf die ‚unterschiedliche Aufarbeitung des Massakers durch die Justiz der beiden Länder‘ ansprechen.
Mehr dazu in ‚Kontext‘:
http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2013/03/beschaemter-gauck/
Fluegel.tv war bei der Informationsveranstaltung zu Sant’Anna di Stazzema am 2.12.2012 in den Räumen des Württembergischen Kunstvereins dabei und hat die Redebeiträge von Paolo Pezzino und Gabriele Heinecke und auch die anschließende Diskussionsrunde gefilmt (s.u.).
Ganz besonders hinweisen möchte ich auf den etwa 25-minütigen Beitrag von Gabriele Heinecke, die Rechtsanwältin der Opfervereinigung von Sant’Anna di Stazzema. Sie bereitet zur Zeit das Verfahren zur Wiederaufnahme der Ermittlungen vor, die Staatsanwalt Häußler eingestellt hat. Wer wissen will, wie es um unsere Justiz bestellt ist, erhält hier die nötige Aufklärung.
In der abschließenden Diskussionsrunde hat Gabriele Heinecke etwas gesagt, das nicht untergehen sollte:
„Früher gab es die Russell-Tribunale. […] Das beträfe den gesamten Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer NS-Vergangenheit. […] Und daran würde ich mich jederzeit beteiligen.“
Warum nehmen wir Frau Heinecke nicht beim Wort?
Vortrag Paolo Pezzino:
http://www.fluegel.tv/beitrag/5316
Vortrag Gabriele Heinecke:
http://www.fluegel.tv/beitrag/5319
Diskussionsrunde:
http://www.fluegel.tv/beitrag/5321
Infoveranstaltung in Stuttgart
Am Sonntag, 2.12. ab 16 Uhr findet im Württembergischen Kunstverein Stuttgart eine Veranstaltung zum SS-Massaker in Sant’Anna di Stazzema statt. Mit dabei u.a.: Gabriele Heinecke (Hamburger Rechtsanwältin, vertritt den Verband der Opfer von Sant’Anna in Deutschland gerichtlich) und Paolo Pezzino (lehrt Zeitgeschichte an der Universität Pisa und ist Mitglied der deutsch-italienischen Historikerkommission zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit im Zweiten Weltkrieg).
Solidaritätskampagne
Wer seiner Empörung über den Umgang der Stuttgarter Justiz mit den in Sant’Anna di Stazzema verübten Kriegsverbrechen Ausdruck verleihen möchte, kann den von den ‚Anstiftern‘ initiierten Aufruf online unterzeichnen:
http://stazzemafahrt.wordpress.com/unterstutzen-sie-unseren-aufruf/