Linke: Landtagswahlgesetz der Pandemielage anpassen

Parteien, die bisher nicht im Landtag vertreten sind, müssen für jeden der 70 Wahlkreise 150 Unterschriften von UnterstützerInnen vorlegen, wollen sie zur Landtagswahl im März 2021 zugelassen werden. Diese Vorschrift des Landtagswahlgesetzes ist in Pandemiezeiten nicht mit den gebotenen Kontakt­beschränkungen vereinbar, meint die Partei Die Linke. Das Sammeln von Unterstützungs­unterschriften komme einer fahrlässigen Gesundheitsgefährdung nahe.

Claudia Haydt, Geschäftsführerin der Linkspartei in Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Der Landtag muss endlich dem Ernst der Pandemielage Rechnung tragen und eine Herabsetzung der Zulassungshürden für die Landtagswahl beschließen! Wenn wir weiterhin landesweit in voller Höhe Unterschriften sammeln müssen, dann kommt das einer fahrlässigen Gesundheitsgefährdung nahe. Während Ministerpräsident Kretschmann dazu aufruft, Kontakte zu vermeiden, Gesundheitsminister Lucha Kinder auffordert, keine Süßigkeiten an Halloween zu sammeln und Innenminister Strobl gestern sogar einen Lockdown zur Eindämmung der Pandemie vorschlägt, bewegt sich die Landesregierung keinen Millimeter, um eine faire und demokratische Wahl im März zu ermöglichen. Die grün-geführte Landesregierung zwingt alle Parteien, die bisher nicht im Landtag sitzen, weiterhin zu tausendfachen Kontakten mit der Bevölkerung, um mindestens 10.500 gültige Unterschriften für einen Wahlantritt zu sammeln.“

Das Ausfüllen des Unterschriftenformulars, so Haydt weiter, gehe nicht ohne Anleitung und zumeist engem Kontakt. „Es dauert um ein Vielfaches länger, die Formulare auszufüllen als an Halloween einen Schokoriegel an der Haustüre in Empfang zu nehmen. Wie das zu einem Teil-Lockdown passt, erschließt sich uns nicht. Auch ohne die neuen Kontaktbeschränkungen, die in der Bund-Länder-Runde zur Corona-Pandemie diskutiert werden, ist es von der Landesregierung unverantwortlich, die Antrittshürden nicht herabzusetzen.“ Das Landtagswahlgesetz in Baden-Württemberg, erklärt Haydt, habe bundesweit ohnehin die höchsten Zulassungshürden. „Wir fordern nur das, was in anderen Bundesländern schon in Nicht-Corona-Zeiten Gesetzeslage ist. Dass die Landesregierung zu keiner Änderung bereit ist, lässt sich nur damit erklären, dass sie sich unliebsame Konkurrenz vom Hals schaffen will. Dieses Vorgehen stellt den baden-württembergischen Grünen kein gutes Zeugnis in Sachen Demokratie aus!“

Die Linke Baden-Württemberg klagt gemeinsam mit den Freien Wählern, der Piratenpartei, der Partei und der ödp gegen den Landtag von Baden-Württemberg. Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg wird am 9.11. über die Klage verhandeln. Die Parteien werfen den Landtagsfraktionen vor, aus Eigennutz keine Änderung des Landtagswahlgesetzes vorzunehmen. Trotz Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beeinträchtigungen weigern sich die Landtagsparteien bislang, die ohnehin hohe Hürde von 10.500 Unterstützungsunterschriften für eine Zulassung zur Landtagswahl abzusenken – während sie selbst gar keine Unterschriften für eine Wahlteilnahme zu erbringen haben.

Am 14.10. hatte der Landtag zwar marginale redaktionelle Änderungen am Landtagswahlgesetz verabschiedet, dabei die am Verfassungsgerichtshof anhängige Klage aber ignoriert.

Die klageführenden Parteien informieren am 2.11. auf einer Landespressekonferenz über den Stand der Klage.

MM (Foto: Die Linke Baden-Württemberg)