Das Bürgergeld: Viele Worte, wenig Taten
Mit dem Bürgergeld beabsichtigte die Ampelregierung nicht nur mit den Fehlsteuerungen der Agenda 2010 Politik aufzuräumen, sondern eben jene arbeitsmarktpolitische Wende einzuläuten, die in den Programmen zur Bundestagswahl prominente Erwähnung fand. Dazu eine ausführliche Einschätzung.
Im Bürgergeldkonzept der Grünen war noch vom Ziel zu lesen, die Grundsicherung umfassend zu reformieren, zu entbürokratisieren und vom Stigma zu befreien. Das Versprechen dieser Kehre war, den Weg zur Überwindung von Hartz IV zu bahnen. Im Zuge der Umstellung der Grundsicherung auf das Bürgergeld sollte es auch zu einer Erhöhung auf 603 Euro für Erwachsene kommen, und diese Berechnung stammte aus längst vergessenen Zeiten vor der Inflation.
Jetzt, da der Entwurf vor uns liegt, lässt sich festhalten: Die hehren Ziele werden durch das Bürgergeld verfehlt. Ohne mit der Architektur des ALG II-Systems zu brechen, ist es ein Stückwerk kleinteiliger, halbgarer Reparaturen an derselben Struktur. Ein anderer Name verändert noch nicht das System. Wenn sich nun die Grünen und Sozialdemokraten für ihre Sozialpolitik feiern lassen, dann haben sie tatsächlich aus den Erfahrungen der Agenda-Reformen nichts gelernt. Die Einschätzungen der Expert:innen und sozialen Verbände sprechen eine eindeutige Sprache.
Mehr Schatten als Licht
Das Bürgergeld hält zwar gewisse gebotene Verbesserungen bereit, verändert aber die grundlegenden Fehlstellungen und hilft den Betroffenen in der gegenwärtigen Situation sozialer Verwerfungen nicht. Die minimalen Aufschläge auf die Grundsicherung und auf das Kindergeld sind in diesen Zeiten explodierender Kosten allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch wenn die Zeiträume verlängert wurden, in denen die Schonfrist für die Wohnung gilt, hängt das Damoklesschwert eines zukünftigen Wohnungsverlusts noch immer über den Menschen. Die Betroffenen dürfen etwas länger ihre Ersparnisse behalten, sofern sie überhaupt welche haben. Die einzige unkonditionierte Veränderung ist wohl die Anhebung des Schonvermögens, was zwar begrüßenswert ist, aber keineswegs den Kern der Problematik bildet. In diesem Zentrum stehen eher die Sanktionen: Die Menschen sind laut dem Bürgergeldkonzept für eine kurze Zeit von den Sanktionen befreit, um dann in dasselbe System wie jetzt zu rutschen. Eine Verbesserung ist in jedem Falle die Möglichkeit, eine qualifizierende Maßnahme einem minder geeigneten Job vorzuziehen.
[the_ad id=“87862″]Bleiben wir kurz bei den Sanktionen. Dem gesunden Menschenverstand war es schon immer unplausibel, warum es möglich sein sollte, von einem Minimum der Existenz überhaupt etwas abzuziehen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahre 2019 dann auch fest, dass Minderungen der Sätze von über dreißig Prozent in jedem Falle mit dem Grundgesetz unvereinbar seien. Sanktionen stellten schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte dar und wären nur dann gerechtfertigt, wenn sie nachweislich eine positive Wirkung auf das Verhalten der Betroffenen hätten. Wer nun annimmt, die Regierungen der letzten Jahre hätten ein Rudel Wissenschaftler:innen beauftragt, diesen verlangten Beweis zu führen, irrt. Nein, es bedurfte einer zivilgesellschaftlichen Organisation – Sanktionsfrei e.V. –, die diese Analyse des Instituts für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES) in Auftrag gab und über Spenden finanzierte. Nach drei Jahren steht wissenschaftlich fundiert fest, dass die Sanktionen keine positive Wirkung haben, allenfalls negative auf die seelische und körperliche Gesundheit der Betroffenen und zersetzende Effekte auf deren soziale Integration. „Sanktionen verfehlen ihre behauptete Wirkung. Sie verursachen fast immer eine Kultur des Misstrauens. Die Menschen fühlen sich eingeschüchtert und stigmatisiert. Sanktionen bringen Menschen nicht in Arbeit und haben in einer modernen Grundsicherung nichts verloren.“ hielt die Gründerin von Sanktionsfrei e.V., Helena Steinhaus, anlässlich der Vorstellung der Studie Hartz Plus fest. In Anbetracht der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts haben Sanktionen in der Folge keine Berechtigung mehr, sie sind so verstanden ein offenkundiger und permanenter Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Geisel des Niedriglohnsektors
Die Ampelregierung belastet sich indes nicht mit diesen kleinlichen Bedenkenträgereien. Wie ein Großteil der bundesdeutschen Presselandschaft hängt auch sie der Chimäre an, die Agenda 2010 Politik hätte entscheidende Erfolge bei der Langzeitarbeitslosigkeit und konstruktive Motivation der Arbeitssuchenden gezeitigt. Hat sie nicht, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband nicht müde wird, anzumahnen. Die Folge war eher der größte Niedriglohnsektor Europas, der immer zusammen gedacht werden muss mit dem Hartz IV- eigenen Sanktionsregime. Dem entspricht eine Befürchtung, die ein Kommentar im Deutschlandinfo äußerte: Durch die Erhöhung des Regelsatzes würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, die Zukunft Deutschlands hänge aber von der Leistungsbereitschaft seiner Bevölkerung ab. Der Vorschlag an die Unternehmen, einfach mehr Lohn zu zahlen, scheint hier eine naive Illusion zu sein. Nein, wir senken lieber das Minimum der Existenz, der Hunger wird die Menschen schon zwingen. Klassenkampf von oben.
Aber die Wirtschaft muss sich keine Sorgen machen, dass die „Zukunftskoalition“ den Bereich prekärer, schlecht entlohnter und gewerkschaftlich kaum kontrollierter Arbeit allzu sehr beschneiden wird: So wurden durch die Regierung mehrere Maßnahmen getroffen, um den Niedriglohnsektor zu konsolidieren und letztlich sogar auszuweiten. Über Anhebung der Grenzen der Mini- und Midijobs zum Beispiel wird das Modell der Teilzeitarbeit gefördert, im Falle des Bürgergeldes werden die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Wichtig ist, dass dies keine Kritik der Menschen in diesen Jobs ist, wohl aber staatlich zugelassenen Bedingungen ihrer Arbeitsverhältnisse. Die Logik des Niedriglohnsektors ist die radikale Ausbeutung, und auf ihr beruht das Exportwunder Deutschlands in nicht unmaßgeblichem Maße. Es geht nicht darum, Menschen zu unterstützen und zu motivieren, sondern sie in Jobs zu treiben, die sie, hätten sie eine Wahl, nicht ergreifen würden. Letztlich hat die neue Regierung kein Interesse, mit diesem spätkapitalistischen Modell des Wirtschaftens und des staatlich organisierten Niedriglohnsektors zu brechen.
Es muss die Frage gestellt werden, welche Art von Berufen hier eigentlich geschützt werden soll: Wenn der Lohn dieser Stellen nur für das Existenzminimum reicht und eine staatliche Grundversorgung diese Wirtschaftsform gefährdet, liegt das Problem an ganz anderer Stelle. Das Stigma des „Schmarotzertums“ wirkt ungebrochen weiter: Auch im Falle des Bürgergeldes müssen sich Menschen noch dafür rechtfertigen, dass der Staat und die so genannte Solidargemeinschaft ihnen beim reinen Überleben hilft. Der Diskurs, den Teile der Politik, der Medien und der Gesellschaft führen, ist geleitet von Egoismus und Verachtung für die Lebenswirklichkeit nicht privilegierter Menschen. Allein der Fakt, dass bei fast der Hälfte der Personen im Hartz IV-Bezug das Geld nicht bis zum Monatsende reicht und sie somit auf Angebote wie die Tafeln zurückgreifen müssen, zeigt, wie lebensfern und chauvinistisch die Chiffre von der sozialen Hängematte und Gratismentalität sind. Wir verteilen immer noch die Schuld auf die Betroffenen, obwohl wir es mittlerweile besser wissen könnten. Aber Ausgrenzung und Abwertung funktionieren als Mittel der Politik, gerade um Strukturen der Verteilung und Ausbeutung unverändert zu lassen.
Zahlenmagie im Interesse des Staatssäckels
Bleiben wir noch kurz bei der Berechnung des Regelsatzes: Eine oftmals postulierte Kritik an den Sätzen ist die künstliche Verringerung des Existenzminimums. Durch verschiedene Abzüge werden von einem berechneten Minimum um die 650 rund 200 Euro abgeschmolzen: Zum Beispiel werden in die Rechnung statt der vorgegebenen unter 20% der Haushalten nur die unteren 15% genommen, woraus schon eine Absenkung folgt. Warum dies gemacht wird, ist klar, warum es rechtens sein soll, ist eine andere Frage. Es gibt auch Kürzungen in speziellen Bereichen wie dem Geld, das für die Kultur zur Verfügung steht. Anstatt diese willkürliche Verringerung endlich abzuschaffen, wird sie unverändert ins Bürgergeld übertragen. Die 50 €uro, für die die Sozialpolitiker:innen der Ampel so heroisch kämpften und sich nun feiern lassen wollen, ist eher ein Zeugnis ihrer Missachtung der Betroffenen. Dass die Anhebung der Sätze nicht ausreichen wird, steht jedem Menschen, der in den letzten Wochen mal selbst einkaufen war, klar vor Augen. Zugleich können die Bezieher:innen von Sozialleistungen die Inflationskosten eben nicht so einfach ausgleichen. Woran sollen sie sparen? Was ist so schwer zu verstehen am Wort Minimum?
Kurzum: Nein, mit dem Bürgergeld wird weder eine Wende eingeläutet noch gehen mit ihm in der momentanen Krise adäquate Maßnahmen und Hilfen einher. Es braucht entschieden mehr als diese Flickschusterei am bestehenden System, um mit dem System Hartz IV und seinen Fehlern zu brechen und die sozialen Verwerfungen der Inflation in der Breite abzufedern. Die Ignoranz und Untätigkeit der Regierung trifft dabei eben jene, die bereits am Rande einer sicheren Existenz stehen, am härtesten. Die Erhöhungen der Gas- und Energiekosten trudeln nun langsam in die Haushalte. Für die meisten wird es schmerzhaft, für zu viele katastrophal. Dieser Winter wird kalt, dunkel und lang…
Kommentar zum neuen Bürgergeld auf https://www.deutschlandfunk.de
Text: Tobias Braun
Symbolbild: Pixabay