Analyse zeigt: Neuregelung bei Bürgermeisterwahlen ist nötig

Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg sind unnötig aufwendig und führen zu Legitimitätsdefiziten, meint der Verein Mehr Demokratie e.V. Er stützt sich dabei auf eine Auswertung der Urnengänge zwischen 2013 und März 2021. Schon eine geringfügige Veränderung im Wahlrecht könne das Legitimationsproblem lösen und dabei noch Zeit und Geld sparen, sagt Edgar Wunder, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Baden-Württemberg. „Die Ersatzstimme – auch Präferenzwahl genannt – hat sich international, etwa in Neuseeland oder Irland, bewährt und sollte dringend auch in Baden-Württemberg als Alternative diskutiert werden.“

Der Verein hat alle Urnengänge analysiert, bei denen die 1101 Bürgermeister des Südwest-Bundeslandes zwischen 2013 und dem 20. März 2021 im Amt bestätigt oder neu gewählt wurden. Die Auswertung förderte einige interessante und teils nicht zu erwartende Fakten und Trends zu Tage. So hängt etwa die – mit durchschnittlich 55,2 Prozent generell ziemlich niedrige – Wahlbeteiligung hauptsächlich von drei Faktoren ab:

Die Wahlbeteiligung ist der Auswertung zufolge umso höher, je mehr BewerberInnen antreten. Mehr Auswahlmöglichkeiten befördern also die Wahlteilnahme, so die naheliegende Schlußfolgerung. Weniger offensichtlich ist indes ein zweiter Trend: Die Stimmabgabe fällt umso höher aus, je größer der Anteil der Wahlberechtigten unter den Einwohner:innen ist. „Das ist ein interessanter, nicht per se zu erwartender Effekt“, halten die AutorInnen der Auswertung fest. Er müsse wohl so interpretiert werden, „dass sich eine erzwungene Kultur des Nicht-Wählens (wegen fehlender Wahlberechtigung) auch auf diejenigen in der gleichen Gemeinde überträgt, die an sich wahlberechtigt wären. Dieser Befund ist auch insofern alarmierend, weil im Trendverlauf der Anteil der Stimmberechtigten an der Gesamtbevölkerung abnimmt. Als Gegenmaßnahme könnte daraus die politische Forderung abgeleitet werden, das Wahlrecht mehr Bevölkerungsgruppen zuzubilligen als bisher.“ Im Klartext: Der diskriminierende Ausschluss von hierzulande lebenden und arbeitenden Menschen ohne deutschen Pass muss ein Ende haben.

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Schließlich wirkt sich auch die Gemeindegröße auf die Wahlbeteiligung aus. Je niedriger die EinwohnerInnenzahl, desto höher die Wahlbeteiligung. Schlußfolgerung: „In kleinen Gemeinden ist also die Wahrnehmung von Wahlen als ‚Bürgerpflicht‘ oder das subjektive Verbundenheitsgefühl mit der Gemeinde und ihren kommunalpolitischen Themen nach wie vor höher.“

Wer wird hier eigentlich repräsentiert?

Besonders interessiert hat die AnalystInnen die Frage, welchen Anteil der Wahlberechtigten die Gewählten eigentlich repräsentieren. Den Studiendaten zufolge kann Uwe Handgrätinger in der 210-EinwohnerInnen-Gemeinde Grundsheim im Alb-Donau-Kreis die beste Legitimierung vorweisen: Der bereits seit 1989 amtierende Schultes erhielt bei einer ungewöhnlich hohen Wahlbeteiligung von 81 Prozent bei der letzten Wahl 2013 nicht weniger als 100 Prozent der abgegebenen Stimmen. Den Negativrekord hält der Oberbürgermeister von Mosbach: Michael Jahn gaben 2014 gerade mal 14,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme. Kaum besser schnitt Mannheims OB Peter Kurz ab, den nur 14,5 Prozent der Wahlberechtigten als Rathauschef wollten. Zum Mittelfeld kann sich da schon Uli Burchardt zählen, für den in Konstanz letzten Oktober rund 30 Prozent aller Abstimmberechtigten ihr Kreuzchen machten.

Dass man mit solchen Ergebnissen überhaupt ins Amt kommen oder dort verbleiben kann, wäre in anderen Bundesländern undenkbar, kritisieren die AutorInnen der Studie. Dort ist nämlich nicht nur im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit erforderlich, sie muss auch in der Stichwahl der beiden Bestplatzierten in einem zweiten Wahlgang erzielt werden. „In Baden-Württemberg hingegen findet bislang keine Stichwahl statt, sondern in einem eventuellen zweiten Wahlgang mit wieder zahlreichen Bewerbern reicht eine relative Mehrheit. Dies führt zu Fällen äußerst niedriger demokratischer Legitimation bei einigen Bürgermeistern.“

Ersatzstimmen für mehr demokratische Legitimation

Mehr Demokratie sieht deshalb dringenden Reformbedarf. Der Verein schlägt dazu vor, eine sogenannte Ersatzstimme einzuführen. Diese ermöglicht den Wahlberechtigten, nicht nur eine einzige Stimme abzugeben, sondern die Kandidierenden in eine bevorzugte Reihenfolge zu bringen.

Und so soll das Verfahren funktionieren: Bei der Stimmauszählung werden zunächst nur die Erstpräferenzstimmen für alle Kandidierenden ausgezählt. Erzielt jemand hier eine absolute Mehrheit, ist diese Person gewählt. Andernfalls scheidet die Person mit den wenigsten Erstpräferenzstimmen aus. Von den auf sie entfallenen Stimmzetteln werden die Zweitpräferenzstimmen auf die übrigen Kandidierenden verteilt, deren Stimmzahlen sich so erhöhen. Je nach Größe des Bewerberfeldes setzt sich dieser Prozess so lange fort, bis eine Kandidatin oder ein Kandidat eine absolute Mehrheit erreicht hat und damit gewählt ist. „Was kompliziert klingt, ist sehr einfach und effizient: In nur einem Wahlgang wird die Person ermittelt, die den größten Rückhalt in der Bevölkerung hat. Und Kandidaten mit ähnlichen Positionen nehmen sich so nicht mehr gegenseitig die Stimmen weg“, erklärt Wunder.

Die geltenden Regelungen in Baden-Württemberg seien ungleich komplizierter. Wenn bei der Wahl niemand eine absolute Mehrheit erreicht, kommt es nicht zu einer Stichwahl der Bestplatzierten, sondern zu einer Neuwahl. „Das ist unnötig aufwendig, weil nicht nur keiner der Kandidierenden des ersten Wahlgangs ausscheidet, sondern sogar neue Kandidierende hinzukommen können“, erläutert Wunder. Wenn eine Neuwahl nötig wird, treten dabei im Schnitt 3,8 Kandidierende an, von einer Stichwahl ist man damit weit entfernt. Das sei Verschwendung von Steuergeldern und führe überdies zu Taktiererei von Wählenden wie Kandidierenden im zweiten Wahlgang, urteilt Wunder.

Hinzukomme, dass in der Neuwahl eine relative Mehrheit zum Sieg reicht. Da in 26 Prozent der Fälle der Sieger der Neuwahl keine absolute Mehrheit erreiche und zugleich die Wahlbeteiligung bei der Neuwahl durchschnittlich um 2,5 Prozentpunkte sinke, gebe es Bürgermeister, die von nicht einmal einem Fünftel der Wahlberechtigten ins Amt gewählt worden sind, wie etwa in Mosbach oder Mannheim. „Mit solchen Ergebnissen überhaupt ins Amt zu kommen, wäre in anderen Bundesländern ausgeschlossen“, so Wunder. Das schade der Legitimität der Wahlen wie der Gewählten.

„Interessanterweise ist in einem Viertel der Fälle der Erstplatzierte des ersten Wahlgangs nicht der Sieger der Neuwahl“, erklärt Wunder. Dies zeige, dass es in den Köpfen der Wählerinnen und Wähler Präferenzordnungen gebe. „Ein Wahlrecht muss sich daran messen lassen, ob es die Präferenzen der Bevölkerung genau widerspiegelt und zugleich für eine hohe demokratische Legitimation sorgt. Beides kann ein Präferenzwahlsystem besser als das bestehende Wahlrecht“, so Wunder.

MM/jüg (Bild: Mehr Demokratie e.V.)


Die vollständige Analyse kann hier heruntergeladen werden.