Geht doch: Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz

Vereinbarkeit von Klimaschutz und DenkmalschutzInsbesondere Dachflächen bieten ein hohes Potenzial zur Nutzung von Sonnenenergie. Bei denkmalgeschützten Dächern wurde aber die Errichtung von Photovoltaikanlegen bislang häufig von regulatorischen Voraussetzungen erschwert. Wie das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun mitteilte, hat das Land Richtlinien erlassen, um den PV-Ausbau auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Hier die aktuelle Medienmitteilung der Stadt Konstanz zum Thema.

Sofern keine erheblichen Beeinträchtigungen mit der Errichtung einer Solaranlage einhergehen, soll demnach der Denkmalschutz dem Klimaschutz nicht im Wege stehen. Optische Beeinträchtigungen sollen über gestalterisch angepasste Lösungen vermieden werden.

Die Stadt Konstanz begrüßt diese Entwicklung sehr. Bereits im November 2021 hatte sich Oberbürgermeister Uli Burchardt zusammen mit Jochen Cornelius-Bundschuh, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, an die Landesregierung gewandt. In einem offenen Brief wurde die gemeinsame Forderung nach einer Anpassung des Denkmalschutzes sowie einer Neuorientierung bei der Abwägung von Klimaschutz und Denkmalschutz formuliert. „Mit unserem offenen Brief haben der damalige Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh und ich uns im November 2021 öffentlich für mehr PV-Anlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden ausgesprochen. Ich freue mich daher sehr darüber, dass das Land nun neue Leitlinien für die besondere Berücksichtigung des Klimaschutzes auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden verabschiedet hat“, begrüßt OB Burchardt die Bestrebungen des Landes.

Auch die Stadt Konstanz setzt sich im Rahmen der Klimaschutzstrategie intensiv mit der Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz auseinander.

[the_ad id=“87862″]„Als Baudezernent letztlich auch verantwortlich für die städtische Denkmalpflege, möchte ich bekräftigen, wie sehr uns daran gelegen ist, dass auch die als Ensemble unter Denkmalschutz stehende Altstadt ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn. „Zu den vielfältigen Möglichkeiten an Energieeinsparungen im Zusammenhang mit denkmalgerechten Sanierungen soll verstärkt auch die Nutzung der historischen Dächer als Energieerzeugungsflächen hinzutreten.“ Speziell für das denkmalgeschützte Altstadt-Ensemble sollen bis zum Jahresende 2022 folgende Schritte erfolgen:

  • Veröffentlichung eines Leitfadens zur Kategorisierung der Altstadtdächer hinsichtlich Typus und typischerweise zu erwartenden Denkmalschutzvorgaben für PV-Anlagen
  • Erarbeitung und Veröffentlichung eines Solar-Katasters, in dem die Dacheignungsklassen für die Altstadt grafisch dargestellt werden („Positivliste“)
  • Beratung der progressiven Ermöglichung von PV in der Altstadt in den städtischen Gremien

Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht nur erhaltenswerte Zeugen der Stadtgeschichte, sondern zumeist auch relativ nachhaltige Gebäude, da sie zum Beispiel lange erhalten bleiben. Praktische Denkmalpflege beinhaltet Ressourcenschutz, legt den Fokus auf Reparatur vor Erneuerung und fördert über die Materialgerechtigkeit das ökologische Bauen. Häufig ist jedoch der hohe Energieverbrauch ein Problem, da beispielsweise eine Außendämmung das schützenswerte Erscheinungsbild zu sehr verändern würde. Solaranlagen auf den Dächern stellen im Vergleich dazu vergleichsweise kleine Eingriffe dar und ermöglichen die lokale Energiegewinnung für Strom oder auch Wärme. Anträge zur Errichtung von Solaranlagen auf Denkmalen und Gebäuden im Bereich der Stadtbildsatzung sollen daher auch in Konstanz wohlwollend im Sinne einer Ermöglichung geprüft werden.

Ansprechpartner für die Prüfung ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Diese steht auch gern für Rückfragen zur Sanierung sowie zur erneuerbaren Energieerzeugung denkmalgeschützter Gebäude zur Verfügung, telefonisch unter 07531 900-2582 oder per Mail an Frank.Mienhardt@konstanz.de.

Text: Medienmitteilung
Bild: Pixabay