ADFC: Falschparken konsequent bekämpfen

Der ADFC Baden-Württemberg hat die (Ober-)Bürgermeister*innen im Land zur Parkplatzsituation in ihren Kommunen befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lage in Sachen Falschparken fast überall problematisch ist. Besonders erschreckend: Die wenigsten Kommunen haben ein ausgearbeitetes Konzept zum Parken oder wissen vom Erlass des Landes zum korrekten Umgang mit Falschparkern.

Hier eine Medienmitteilung des ADFC [Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club]:

Bei der im Sommer 2022 durchgeführten Umfrage des ADFC zum Thema Parken meldeten sich 201 Kommunen in Baden-Württemberg zurück. Die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke fasst die Ergebnisse zusammen: „Das Dilemma ist, dass viele Kommunen zwar die Probleme, die sich durch Falschparken ergeben, erkennen, aber konzept- und mutlos im Umgang damit sind.“

Drei von vier Stadtspitzen geben an, dass das Falschparken in ihrer Kommune ein Problem ist. Aber lediglich eine von vier Kommunen hat ein entsprechendes Konzept zum ruhenden Verkehr. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf, um das flächendeckend auftretende Problem des Falschparkens in den Griff zu bekommen. Auch das Land Baden-Württemberg hat das erkannt und unterstützt die Kommunen mit einer Förderung entsprechender Fachkonzepte zum Parkraum.

Nicht angewandter Handlungsleitfaden

Der „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ gibt den Kommunen einen klaren Handlungsleitfaden im Umgang mit Falschparkern vor. Etwa, dass Parkende auf Radwegen abzuschleppen und Bußgelder in voller Höhe auszuschöpfen sind sowie, dass Wiederholungstätern eine Fahrtenbuchauflage droht. Der Falschparker-Erlass ist also ein wichtiges Instrument für die Kommunen, um konsequent gegen Falschparken vorzugehen und aus dem Zusammenspiel zwischen Kontrollen und Sanktionen Wirkung zu erzielen. Wie die ADFC-Umfrage zeigt, ist er aber gerade mal jeder zweiten Kommune bekannt. „Folglich ist es wenig verwunderlich, dass auch nur eine von vier Kommunen angibt, sich im Umgang mit Falschparken an den Erlass und damit an die Vorgaben des Landes zu orientieren“, so Zühlke.

Weniger Ermessensspielräume, mehr Konsequenzen

„Ich fordere das Land auf nachzubessern. Die Maßnahmen im Umgang mit Falschparkern dienen der Verkehrssicherheit und müssen von den Kommunen angewendet werden. Die von einigen Kommunen vorgeschobenen Ermessensspielräume im Umgang mit beispielsweise Gehwegparken werden im Erlass als nicht zulässig beschrieben“, so die Landesvorsitzende. Wenn sich das Innen- und Verkehrsministerium als Autoren des Erlasses nicht lächerlich machen möchten, dann sollten sie schnellstmöglich dafür sorgen, dass der Erlass die notwendige Bekanntheit und Anwendung findet – damit Falschparken nicht länger ein Gefährdungsfaktor im Verkehrsalltag bleibt.

Dass Falschparken weit verbreitet ist, belegen auch die ADFC Fahrradklima-Tests der vergangenen Jahre. In der Umfrage bewerten die Teilnehmer*innen die „Kontrollen von Falschparken“ in praktisch allen Kommunen regelmäßig als mangelhaft.

Weitere Informationen:
ADFC-Dossier Falschparken
Klare Anweisung für Kommunen
Erlass des Verkehrsministeriums

Text: MM/red, Symbolbild: Typisch – Autofahrer*in stellt sein/ihr Gefährt auf dem Radweg ab, statt den freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite zu benutzen, Foto O. Pugliese