Verein will sich bis zuletzt für Park einsetzen

Welche Chancen bleiben den Büdingen-ParkschützerInnen nach der gerichtlichen Aufhebung des Baustopps für das Luxushotel von Investor Buff? Letzten Donnerstag lud der Verein Bürgerpark Büdingen BefürworterInnen eines öffentlichen Parks zu einer Versammlung ein, bei der über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zugunsten von Investor und Stadt berichtet und verbleibende Spielräume ausgelotet wurden, den Kahlschlag am Seerhein zugunsten eines Reichendomizils doch noch zu verhindern. Klein beigeben wollen die ParkfreundInnen trotz der neuen Rechtslage jedenfalls nicht. Die Mitteilung des Vereins dazu im Wortlaut.

In der gut besuchten Bürgerversammlung am 12. September in Petershausen brachten die Freundinnen und Freunde des Büdingen-Parks ihre Verärgerung über das Verhalten der Stadt Konstanz zum Ausdruck. Dass sich diese der Beschwerde des Bauherrn beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gegen das anwohnerfreundliche Urteil aus Freiburg anschloss, war vielen unverständlich. Nachdem der VGH im Juli darüber befunden hatte, dass die Überschreitung des Bebauungsplans keine nachbarschützende Wirkung hat, wurde der Baustopp aufgehoben. Im Anschluss wurde dann auch der Streitwert neu berechnet und auf das rechtlich mögliche Maximum angehoben. Die gemeinsame Klage von Stadt und Investor bedeutet nun für die klagenden Anwohner eine Verzehnfachung ihrer Verfahrenskosten,  die diese alleine zu tragen haben. Pro Klagepartei eine vierstellige Summe.

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Dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim Juristen wegen sehr einseitiger Auslegung von Anwohnerrechten erstaunt und Anwohner fassungslos macht, kam ebenso deutlich zur Sprache, wie die Feststellung, dass auch der juristische Weg noch nicht zu Ende ist, auch wenn gegen das Mannheimer Urteil selbst keine Rechtsmittel zugelassen sind. So ist die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hinsichtlich der unverhältnismäßigen Erhöhung des Streitwerts nur eine von mehreren Optionen.

Es ist eine selbstverständliche Aufgabe des Vereins, die klagenden Anwohner, die als einzige die Möglichkeit hatten, gegen die Auswüchse der Planungen wirksam vorzugehen, mit den nun gestiegenen Kosten nicht alleine zu lassen. Daher rufen wir zu einer Spendensammlung auf, deren Ertrag den Klagenden zugute kommt. Der Verein erklärt sich mit den Klagenden solidarisch, wie es die Bevölkerung von Konstanz auch tun sollte, denn hier geht es um den Zugang zu einem Park der der Öffentlichkeit (uns Konstanzern) bereits 1987 zugesagt wurde!

Mit der vor wenigen Tagen erfolgten Genehmigung der Nachtragsplanung, die taktisch sehr geschickt von der Hauptplanung des riesigen Hotelkomplexes abgekoppelt war, verschenkt die Stadt Konstanz die Möglichkeit, den Büdingen-Park für Alle zu öffnen. Dabei ist der öffentliche Zugang zum Park im Bebauungsplan seit Jahrzehnten fest verankert, wird aber mit der genehmigten Planung ad absurdum geführt!

Nicht nur die Konstanzer Bevölkerung wird nun aus dem Park weitgehend ausgesperrt, auf ähnliche Weise verfährt die Verwaltung auch mit dem Gemeinderat, der kraft kommunaler Gesetzgebung alleine Herr über den von ihm aufgestellten Bebauungsplan ist. Der Gemeinderat wurde in dieser Sache bisher nicht gehört!

Bei Gesprächen mit mehreren Fraktionen des Gemeinderats hat der Verein Zustimmung für seine Kritik an dieser Planung und am Vorgehen der Verwaltung bekommen. Wir hoffen nun, dass die Rätinnen und Räte auch in diesem Sinne handeln und dem Baubürgermeister und Investor zeigen, dass Transparenz und demokratisches Handeln auch private Investitionen und Grundstücke betreffen. Vor allem dann, wenn sie die Größe des Büdingen-Parks haben, vor allem dann, wenn die Öffentlichkeit schon lange einen rechtlich gesicherten Anspruch auf Zugang zum Park hat!

Ein weiterer Kritikpunkt an der erfolgten Baugenehmigung steht im Zusammenhang mit dem von der Stadt öffentlichkeitswirksam erklärten Klimanotstand.  Wie ist vor diesem Hintergrund zu rechtfertigen, dass weitere 46 Bäume der sogenannten „Freiflächenplanung“ weichen sollen, und nun auch ein energetisch und damit klimaschutztechnisch höchst fragwürdiges offenes Außenbad (außerhalb des Baufensters!) mit einer Grundfläche von mehr als 500 Quadratmetern ohne Not genehmigt wurde?

Zwar erklärte OB Burchardt bereits am Tag des Beschlusses zum Klimanotstand in öffentlicher Sitzung, beabsichtigte Baumfällungen und Klimanotstand haben rein gar nichts miteinander zu tun. Wir sind uns aber sicher, dass der Gemeinderat und die BürgerInnen dieser Stadt erwarten können, dass Planungen dieser Größenordnungen wie bei Büdingen  einem solch weitreichenden Beschluss zum Klimaschutz auch Rechnung tragen.

Für den Verein und seine Unterstützerinnen und Unterstützer ist völlig klar, dass er sich bis zuletzt dafür einsetzen wird, den Park so weit es geht zu erhalten und seine verbliebenen Bäume bestmöglich zu schützen, sowie Nachpflanzungen für jeden gefällten Baum durchzusetzen! Und wir werden es nicht alleine tun, andere Gruppierungen in der Stadt, denen die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und die Bürgerbeteiligung ebenso am Herzen liegen, sind eingeladen, uns dabei zu unterstützen!

Auf der Website des Vereins gibt es einen Spendenaufruf zur Solidarität mit den Klagenden. Hier findet sich auch unsere Bankverbindung.

MM/jüg


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