Volksentscheide: Nur Platz 8 für Baden-Württemberg

Das schwarz-grüne „Ländle“ schneidet beim Thema politische Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in einem bundesweiten Vergleich schlecht ab. Der Verein „Mehr Demokratie“ analysiert und bewertet nach eigenen Angaben seit 2003 direktdemokratische Regelungen auf Kommunal- und Landesebene in allen Bundesländern. Favorisiert wird dabei eine direkte Demokratie, die sich an bereits etablierten bürgerfreundlichen Regelungen und dem praktischen Umgang mit Bürger- und Volksbegehren orientiert.

Anfang Juli ist das sechste Volksentscheid-Ranking des gemeinnützigen Vereins erschienen. Baden-Württemberg hat sich demzufolge leicht verschlechtert und liegt nun auf Platz 8, wenn es um gute Regeln für die direkte Bürgermitsprache geht. Grund dafür ist ein strenges Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs im vergangenen Jahr, das das SPD-Volksbegehren für gebührenfreie Kitas stoppte.

„Die Landesverfassung und vor allem das Volksabstimmungsgesetz müssen so reformiert werden, dass die direkte Demokratie für die Bürger anwendbar ist“, fordert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von „Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg. Im Land hat es bisher noch keine landesweite Volksabstimmung gegeben, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbst angestoßen wurde.

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„Bürgerinnen und Bürger sollten auch zwischen den Wahlen zu Sachthemen abstimmen können“. Ob über ein Thema abgestimmt wird, bestimmt die Sammlung der benötigten Unterschriften. „Momentan sind ca. gültige 800.000 Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren nötig. Das ist ohne die Möglichkeit der Online-Sammlung eine sehr hohe Hürde“, sagt Händel. Der Verein hofft, dass die grün-schwarze Regierung den Bürgerinnen und Bürgern hier weiter entgegenkommt. Eine Reform des Volksabstimmungsgesetzes ist jedenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt. Der Verein hat dazu im vergangenen Jahr fünfzehn Eckpunkte vorgelegt.

Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,5). „In Bayern zeigt sich der Zusammenhang von bürgerfreundlichen Regeln und einer lebendigen Praxis am deutlichsten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die direkte und die parlamentarische Demokratie sich gut ergänzen“, erläutert Händel. 40 Prozent aller in deutschen Kommunen gestarteten Bürgerbegehren finden im Freistaat statt. Mit 60 angestoßenen Volksbegehren liegt Bayern auch auf Landesebene vorn. Die besten Regeln für Volksbegehren auf Landesebene werden Hamburg attestiert (Note 2,2), die besten Regeln für Bürgerbegehren in den Kommunen hat Thüringen (Note 1,6). In beiden Ländern gehen die Regelwerke auf Initiativen von „Mehr Demokratie“ zurück.

Weitere Informationen zum Volksentscheid-Ranking hier (https://www.mehr-demokratie.de/volksentscheidsranking/).

Text: MM/ans (Symbolbild: J. Patrick Fischer, Wikimedia, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en)