Wenn fast jedes Lichtlein brennt

Beleuchtetes GeschäftWie lässt sich kurzfristig im öffentlichen Raum Energie einsparen? Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ hatte die Bundesregierung eine ganze Reihe schnell wirksamer Ge- und Verbote in Kraft gesetzt, aber bei der Umsetzung hapert es, so Hans-Peter Storz, Landtagsabgeordneter der SPD aus dem Wahlkreis Singen.

Die bekannteste Regelung der Verordnung sollte ein Verbot beleuchteter Werbeanlagen zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr des Folgetags sein. Doch wer in der vorweihnachtlichen Zeit durch die Innenstädte des Landkreises Konstanz läuft, merkt: fast jedes (Weihnachts-)Lichtlein brennt. Warum wird die Verordnung nicht eingehalten, wollte der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz wissen und hat mit einer Kleinen Anfrage die Landesregierung zur Aufklärung aufgefordert.

„Es ist naheliegend, beim Land nachzufragen: Denn das Grundgesetz gibt den Ländern die Aufgabe, Bundesrecht umzusetzen,“ begründet Storz seine Vorgehensweise. Vor Ort gab es jedoch widersprüchliche Aussagen, wer denn zuständig sei: So hatte das Landratsamt auf die Kommunen verwiesen. Aus den Rathäusern hieß es jedoch, die Verantwortung liege beim Land.

In ihrer Antwort auf die Anfrage räumte Umweltministerin Thekla Walker ein: Die Umsetzung dieser Energiesparverordnung sei ganz klar Ländersache. Allerdings habe der Bund keine besonderen Regelungen zur Durchsetzung der Verordnung erlassen. Insbesondere gebe es keine Bestimmungen für Bußgelder oder vergleichbare Sanktionen bei Verstößen. Vielmehr setze man auf die Geltung „allgemeiner zivil- und öffentlich-rechtlicher Grundsätze“.

Dies aber sei kein hinreichender Grund, sich nicht um die Umsetzung der Verordnung zu kümmern, findet Storz. „Wenn Händler einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber ihrer Konkurrenz fürchten müssen, wird niemand die Beleuchtung freiwillig ausmachen“, kritisiert Storz. Dies sei aus Perspektive des Handels, der es in den letzten Jahren sehr schwer hatte, nachvollziehbar. Es zeige aber auch deutlich, dass es Kontrollen brauche, um die Verordnung durchzusetzen. Dabei gehe es nicht darum, Strafen zu verhängen. „Wenn aber ein Rechtsverstoß nicht einmal eine mündliche Ermahnung nach sich zieht, sendet das ein falsches Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln halten“, fürchtet Storz.

Die Antwort des Ministeriums beschreibt eindeutig, welche beleuchteten und lichtemittierenden Werbeanlagen zur Energieeinsparung ganz oder teilweise aus bleiben sollen. Vom Verbot nicht erfasst seien Betriebe während der Öffnungszeiten oder während Sport- und Kulturveranstaltungen. Außerdem dürften Werbeanlagen dann beleuchtet werden, wenn sie für die Vermeidung von technischen Schäden, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich seien.

Dass trotz der Verordnung weiterhin mehr Werbeanlagen in Betrieb sind als vorgesehen, sorge für breites Unverständnis. „Wenn sich niemand um die Umsetzung einer Verordnung kümmern will, reicht auch ein einfacher Appell an Wirtschaft und Bevölkerung aus,“ sagt Storz. „Die Landesregierung überflutet Städte und Gemeinden mit Verwaltungsvorschriften, scheitert aber daran zu einer wichtigen Energiesparverordnung ein erläuterndes Rundschreiben zu verfassen. Das ist ein weiteres Dokument energiepolitischer Untätigkeit“.

MM/hr
Symbolbild: Pixabay