seemoz am Pranger
(red) Zum zweiten Mal in seiner über zehnjährigen Geschichte ist seemoz mit dem Kopp Verlag aus Rottenburg am Neckar in Clinch geraten. Mit der für uns ärgerlichen Konsequenz einer empfindlichen Rechnung in beträchtlicher vierstelligen Euro-Höhe.
Der Stein des Anstosses liegt ein halbes Jahr zurück. Anfang 2017 veröffentlichten wir den „Offenen Brief“ eines Konstanzer seemoz-Lesers an die Schwarz-Außenwerbung GmbH in Konstanz. Dieser Beitrag, auf Antrag einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei längst von unserer Seite entfernt, kritisierte die Konstanzer Firma dafür, auf großflächigen Werbetafeln für eine Buch-Neuerscheinung des Kopp-Verlages geworben zu haben. Gegen einige der in diesem Schreiben aufgestellten Vermutungen wehren sich die Kölner Anwälte im Auftrag des Verlages.
Nach Einschätzung unseres Rechtsanwaltes wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht chancenlos gewesen. Dennoch bliebe das Risiko eines langjährigen Rechtsstreits durch womöglich verschiedene Instanzen. Und dazu fehlt uns das Budget. Das wissen natürlich auch Anwälte und stellen deshalb schon vorab saftige Rechnungen aus. Kurzum: Wir haben zumindest die Anwaltskosten berappt.
Und das hat ein großes Loch in unsere Kasse gerissen; die seemoz-Macher verzichten schon seit Wochen auf ihr Honorar. Wenn Sie als treue/r LeserIn uns in dieser schwierigen Lage unterstützen wollen – nur zu: Volksbank Konstanz, Vermerk: seemoz unterstützen, Inhaber: H. Reile/seemoz, IBAN DE30692910000225880506; BIC GENODE61RAD
Lassen Sie mich antworten, liebe Frau Leonhardt: Die Anwälte setzen einen hohen Streitwert für die mögliche Wiederholung der strittigen Behauptung an, nach dem sich ihre Gebühren berechnen. Deshalb ist, unabhängig von der Forderung der Gegenseite, schon vorab eine Anwaltsrechnung fällig, ohne dass die Sache ausgefochten ist. Es handelt sich also nicht um eine anwaltschaftliche Beratung, sondern um eine Forderung für die bisher geleistete Arbeit der Anwälte. Das ist einer der Tricks, unbotmäßige Schreiberlinge in die Schranken zu weisen. So viel zur Chancengleichheit in unserem Rechtssystem. hpk
Sehr geehrter Herr Reile,
die Sache würde mich noch etwas mehr interessieren. Wofür müssen Sie einen vierstelligen Betrag für eine anwaltliche Beratung bezahlen, wenn Sie den Beitrag von Ihrer Seite auf Anforderung der Anwälte des Verlages gelöscht haben?
Das kann doch eigentlich nicht so teuer sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Leonhardt