Die Philharmonie-Osner-Südkurier-Affäre (3. Teil)

Die Stadt Konstanz hat neben einer Medienmitteilung auch eine etwas ausführlichere Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Philharmonie veröffentlicht. Deren Gegenstand ist die Frage, ob Ex-Intendantin Insa Pijanka sich schwerer, unter Umständen gar juristisch relevanter Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat oder nicht. Das Ergebnis des gestrengen RPAs: Es hat keine relevanten Verfehlungen gefunden (die etwa einen Rauswurf Pijankas gerechtfertigt hätten). Das RPA gibt aber Empfehlungen, was sich in Zukunft besser machen ließe. Bei dieser Gelegenheit watscht das Amt auch den Südkurier wegen seiner irreführenden Berichterstattung über ein Defizit des Orchesters im Pandemiejahr 2021 ab. Hier die komplette Verlautbarung.

Prüfungsergebnisse des RPA zu den öffentlich thematisierten Vorwürfen

– Vergabe von Beratungsleistungen
– Führung von Fahrtenbüchern und Inventarlisten
– Wirtschaftliche Situation der SWP bzw. Konzertdeckungsbeitrag in 2021

Vergabe von Beratungsleistungen zur Suche einer Chefdirigentin bzw. eines Chefdirigenten

1. Die Beschaffung lag in der Zuständigkeit der Betriebsleitung der SWP. Gemäß Betriebssatzung kann die Beschaffung bis zu einem Betrag i.H. von 100 T€ in eigener Zuständigkeit erfolgen.

  • Ein Beschaffungsbeschluss in Bezug auf die externe Beratungsleistung lag im Rahmen der ersten Beauftragung als auch im Zuge von Nachbeauftragungen nicht vor und sollte zukünftig bei allen Beschaffungen der Vergabeakte zur Dokumentation beigefügt werden.

2. Für die Direktvergabe hat die Betriebsleitung im Nachgang Gründe benannt, für die sie auch verantwortlich zeichnet.

  • Diese (speziellen) Gründe sollten zukünftig von Anfang an besser dokumentiert werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn von der allgemein zulässigen Regelung abgewichen werden soll.

3. Eine Informationspflicht (Nachveröffentlichung) des Auftraggebers über den vergebenen Auftrag bestand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages aufgrund der zu geringen Auftragssumme nicht.

  • Im Zuge der Auftragserweiterungen hätte nach Überschreiten der Wertgrenze i.H. von 25 T€ eine Informationspflicht für den Auftraggeber bestanden. Diese sollte zukünftig beachtet werden.

4. Das Angebot für die Beratungsleistung wurde am 29.04.2020 durch die Betriebsleitung der SWP beauftragt und beinhaltete die Abrechnung nach Tagespauschalen.

  • Für die zusätzlich erbrachten Leistungen der Agentur fehlen die entsprechenden Leistungsinhalte und förmlichen Beauftragungen. Diese sollten zu- künftig immer vor der Erbringung der Leistung erstellt werden.
  • Eine Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt (RPA) bestand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages aufgrund der zu geringen Auftragssumme nicht.
  • Im Zuge der Auftragserweiterungen hätte nach Überschreiten der Wertgrenze gemäß DA 046 eine interne Vorlagepflicht bestanden. Dies sollte in Zukunft beachtet werden.

Hinweise für zukünftige Beschaffungen:

  • Auch wenn alle Beschaffungen innerhalb der Zuständigkeit der Betriebsleitung der SWP erfolgt sind, kann durch das immer komplexer werdende Vergaberecht nur empfohlen werden, bei externen Vergaben zukünftig die Beratung durch die ZVS oder das RPA in Anspruch zu
  • Mit zunehmender Beauftragung wächst auch die Abhängigkeit zwischen Auftraggeber. Jeder Nachtrag sollte deshalb ausreichend begründet werden.
  • Im vorliegenden Fall wurden einige formale Anforderungen an ein Vergabeverfahren nicht eingehalten. Aber gerade die Einhaltung der gesetzlichen und internen Regelungen, als auch die Vorlagen bzw. Beratungen bei der Zentralen Vergabestelle und dem RPA, dienen dem Schutz der/desjenigen die/der die Vergaben durchführt und auch dem Schutz der Stadt vor Korruptionsvorwürfen, Klagen und Rückforderungen.

Führung von Fahrtenbüchern und Inventarlisten

Fahrtenbücher

Für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden keine Fahrtenbücher geführt. Das Fahrtenbuch für das Jahr 2022 wies mehrere Unregelmäßigkeiten auf.

Inventarlisten

Inventarlisten sind nicht auf dem aktuellen Stand. Insbesondere ältere Gegenstände sind nicht gelistet. Die fehlenden werthaltigen Gegenstände sind zwischenzeitlich zurück.

  • Für die Bereiche Dienstfahrzeug und Inventar ist eine unzureichende Dokumentation festzustellen. Es gibt hierzu noch keine Organisatorische Regelungen und/oder Dienstanweisungen. Es herrscht insgesamt eine unklare Weisungslage.

Wirtschaftliche Situation der SWP bzw. Konzertdeckungsbeitrag in 2021

In der öffentlichen Sitzung des Orchester- und Musikausschusses am 17.11.2022 wurde über den Geschäftsgang des Jahres 2021 des Eigenbetriebs OMK [dem Orchester und Musikschule angehören, Red.] berichtet. Daraufhin wurden in der lokalen Presse Zahlen bezüglich der Südwestdeutschen Philharmonie dargestellt, die aus dem Jahresbericht 2021 der SWP stammen, dort allerdings in einem anderen Kontext genannt werden.

Das Wirtschaftsjahr 2021 der Philharmonie schloss – nach Einberechnung des in geplanter Höhe geleisteten städtischen Zuschusses in Höhe von rund 3 Mio € – mit einem Überschuss von rund 43 T€ ab.

Von der Philharmonie wird im Jahresbericht (S. 12) ein Deckungsbeitrag des Kerngeschäfts („DB Kerngeschäft“) ermittelt. Diese Deckungsbeitragsrechnung betrachtet nur einen Ausschnitt aller vorhandenen Erträge und Aufwendungen, nämlich diese, die direkt durch das Konzertprogramm bzw. die einzelnen Veranstaltungen beeinflusst werden.

Die Planung des Wirtschaftsjahres 2021 sah einen negativen „Deckungsbeitrag Kerngeschäft“ von 357 T€ vor, tatsächlich ergab sich ein negativer Deckungsbeitrag von 618 T€.

In der lokalen Presse wurde aufgrund dieser Zahlen von einer „Unterdeckung des Haushalts“ bzw. von einem „Defizit der SWP“ geschrieben. Tatsächlich wurde hier jedoch ein Ausschnitt des Haushalts der Philharmonie betrachtet. Der negative „Deckungsbeitrag Konzertbetrieb“ wurde im Jahresergebnis der Philharmonie ausgeglichen, es wurde ein positives Jahresergebnis erzielt.

Text: MM; Bild: O. Pugliese (wir verzichten heute ausnahmsweise auf den nach „journalistischen Standards“ angeblich erforderlichen Disclaimer zu Eigennamen, versichern aber, dass wir sie nach bestem Wissen und Geschmack vergeben haben).

Mehr zum Thema
08.02.2023 | Die Stadt entlastet Insa Pijanka in der Südkurier-Osner-Philharmonie-Affäre (1. Teil)
09.02.2023 | Die Osner-Südkurier-Philharmonie-Affäre (2. Teil)
23.05.2019 | Philharmonie-Intendantin Pijanka vorläufig gestärkt